Gewerkschaftshaus Bremen GmbH, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen
Nutzungsbedingungen für die Überlassung der Säle und Sitzungszimmer im Gewerkschaftshaus Bremen
§ 1 Allgemeines
- Die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen gelten für den Großen Saal, den Tivoli-Saal, den Kleinen Saal, das Foyer sowie die Sitzungszimmer 1 und 2 im Gewerkschaftshaus Bremen, Bahnhofsplatz 22 - 28 in 28195 Bremen.
- Die Veranstaltungsräume werden sowohl den Mitgliedern der "Nutzergemeinschaft Säle" als auch den Nicht-Mitgliedern entgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Stattet der Nutzer die Räume mit Dekorationen, Geräten, Bühnenaufbauten, Kulissen, Hinweisschildern, Plakaten u.ä. aus, so hat er diese unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Dies gilt auch für angebrachte Materialien an den Medienwänden (Pinnnadeln, Tesafilm u.ä.). Für etwa entstehende Schäden an den Wänden, Decken, Fußböden oder am Mobiliar haftet der Nutzer.
- Die Räume und ihre Einrichtungen sind stets pfleglich und schonend zu behandeln.
§ 2 Verwaltung und Aufsicht
- Die Veranstaltungsräume stehen im Eigentum der Gewerkschaftshaus Bremen GmbH und werden von dieser verwaltet.
- Der Schließdienst, die Überwachung der Technik sowie die Aufsicht obliegen sowohl dem Hausmeister als auch dem Bewirtschafter Frau Monika Schmidt und Herrn Johannes Breuer. Beide sind gegenüber den Nutzern und Besuchern weisungsberechtigt und haben das Recht, Personen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, unverzüglich aus den Räumen und dem Gewerkschaftshaus zu verweisen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 3 Belegung
- Für die Nutzung der Veranstaltungsräume ist eine Reservierung über die Internetseite der Gewerkschaftshaus Bremen GmbH erforderlich. Dazu sind nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers die Angaben über den gewünschten Raum, die Art, den Tag, die Dauer (Uhrzeiten) und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer erforderlich. Außerdem ist der Rechnungsempfänger zu benennen.
- Der Nutzer erhält bei der Online-Buchung eine Aufstellung über die zu erwartenden Kosten (ohne Catering). Mit der Reservierungsbestätigung ergeht per E-Mail eine Rechnung für die Raummiete von der Gewerkschaftshaus Bremen GmbH. Eine weitere Rechnung für Schließdienst und Reinigung und ggf. Catering wird durch den Bewirtschafter gestellt.
- Die Stornierung einer Reservierung ist wie folgt - ausschließlich per E-Mail an Saalbuchung.Bremen@vtgdesdgb.de - möglich:
| Mitglieder Nutzergemeinschaft Säle | Nicht-Mitglieder | |
|---|---|---|
| Bis wann? | bis 24 h vor Veranstaltungsbeginn | bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn |
| Bearbeitungsgebühr? | Kostenfrei bei rechtzeitiger Stornierung | 10% des Gesamtpreises der Reservierung bei rechtzeitiger Stornierung |
| 100% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung | 100% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung |
§ 4 Benutzung
- Bei der Nutzung der Veranstaltungsräume im Gewerkschaftshaus Bremen muss eine Aufsicht führende Person dauernd anwesend sein. Die Aufsicht führende Person ist zu bestimmen und dem Hausmeister bzw. dem Bewirtschafter zu benennen. Die Aufsicht führende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist dafür verantwortlich, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
- Die Räume werden in dem bestehenden, dem Nutzer bekannten Zustand übergeben. Sie gelten als ordentlich übergeben, wenn der Nutzer Mängel nicht unverzüglich bei dem Hausmeister oder dem Bewirtschafter anzeigt. Nachträgliche Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.
- Die Veranstaltungsräume dürfen vom Nutzer nur zu der in der Bestellung genannten Veranstaltung genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
- Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen in oder an den Räumen sind dem Hausmeister bzw. dem Bewirtschafter unverzüglich zu melden. Diese werden von der Gewerkschaftshaus Bremen GmbH auf Kosten des Nutzers beseitigt. Werden Beschädigungen nicht gemeldet, werden auch diese auf Kosten des Nutzers beseitigt. Während der Veranstaltung auftretende, nicht vom Nutzer zu vertretende Mängel, sind ebenfalls sofort dem Hausmeister bzw. dem Bewirtschafter zu melden.
- Es ist in allen Räumlichkeiten des Gewerkschaftshauses Bremen verboten, ein offenes Feuer zu errichten bzw. auf mitgebrachten Feuerstellen Lebensmittel zu grillen.
§ 5 Medientechnik
- Die Gewerkschaftshaus Bremen GmbH stellt dem Nutzer bei Bedarf Medientechnik gegen Entrichtung eines Nutzungsentgeltes zur Verfügung. Die Medien können ausschließlich über die Internetseite der Gewerkschaftshaus Bremen GmbH angefordert werden.
- Der Nutzer verpflichtet sich den Erhalt der Medien sowie deren Funktionstüchtigkeit bei Übernahme schriftlich zu bestätigen. Nach Ende der Veranstaltung hat der Nutzer die ihm überlassenen Medien an den Hausmeister bzw. dem Bewirtschafter zurückzugeben.
- Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen an den Medien sind dem Hausmeister bzw. dem Bewirtschafter unverzüglich zu melden. Diese werden von der Gewerkschaftshaus Bremen GmbH auf Kosten des Nutzers behoben.
- Die dem Nutzer überlassenen Medien sind pfleglich und schonend zu behandeln.
§ 6 Internetnutzung
- Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Verantwortung des Saalmieters. Er trägt die Verantwortung für die Gäste seiner Veranstaltung.
- Der Abruf von pornographischen, kostenpflichtigen oder strafrechtlich verfolgten Inhalten ist durch die Vermieterin verboten. Im Falle von Zuwiderhandlungen wird zu Lasten des Mieters durch die Eigentümerin eine Kostenweiterbeleistung vorgenommen oder ggf. durch Behörden gesondert ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
- Im Zuge eines ggf. folgenden Strafermittlungsverfahrens wird die Vermieterin auf Verlangen von Behörden Auskunft über die Buchung der Veranstaltung und den jeweiligen Saalmieter gegeben.
§ 7 Nutzungszeiten und Ansprechpartner
- Die Veranstaltungsräume im Gewerkschaftshaus Bremen können täglich (Ausnahme: gesetzliche Feiertage) in der Zeit von 8 - 22 Uhr angemietet werden.
- Die täglichen Ansprechpartner werden wie folgt festgelegt:
Mitglieder Nutzergemeinschaft Säle Nicht-Mitglieder Mo - Fr Hausmeister Olaf Haß Bewirtschafter Sa - So Bewirtschafter Bewirtschafter - 3. Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Haumeisters bzw. des Bewirtschafters.
§ 8 Pflichten des Nutzers
- Die Veranstaltungsräume sind mit Mobiliar ausgestattet. Dieses ist nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt und in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
- Der Nutzer ist für die Einhaltung aller anlässlich seiner Veranstaltung zu beachtenden ordnungsrechtlichen, feuer- und sicherheitstechnischen sowie sonstigen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Etwaige Kosten für erforderliche behördliche Genehmigungen (wegen der Eigenart der Veranstaltung) gehen zu Lasten des Nutzers.
- Der Nutzer haftet für alle eigenverantwortlichen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, deren Vorbereitung und deren Räumung verursacht worden sind. Er haftet auch für Schäden Dritter, wenn diese ursächlich auf die Veranstaltung zurückzuführen sind.
Aufgestellt
Gewerkschaftshaus Bremen GmbH
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Stand 22.12.2010


