Gewerkschaftshaus in Kassel, Spohrstraße 6-8 in 34117 Kassel
Nutzungsbedingungen für die Überlassung der Säle und Sitzungszimmer im Gewerkschaftshaus in Kassel
§ 1 Allgemeines
- Die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen gelten für die Konferenzräume im Erdgeschoss im Gewerkschaftshaus in Kassel, Spohrstraße 6-8 in 34117 Kassel.
- Die Veranstaltungsräume werden sowohl den internen, als auch den externen Mietern entgeltlich zur Verfügung gestellt. Die internen Mieter sind Mieter mit unmittelbarem Geschäftssitz im Gewerkschaftshaus in Kassel. Die externen Mieter sind Dritte und Gewerkschaften, die Ihren Geschäftssitz in anderen Gewerkschaftshäusern haben.
- Stattet der Nutzer die Räume mit Dekorationen, Geräten, Bühnenaufbauten, Kulissen, Hinweisschildern, Plakaten u.ä. aus, so hat er diese unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Dies gilt auch für angebrachte Materialien an den Medienwänden (Pinnnadeln, Tesafilm u.ä.). Für etwa entstehende Schäden an den Wänden, Decken, Fußböden oder am Mobiliar haftet der Nutzer.
- Die Räume und ihre Einrichtungen sind stets pfleglich und schonend zu behandeln.
§ 2 Verwaltung und Aufsicht
- Die Veranstaltungsräume stehen im Eigentum der VTG des DGB mBH und werden von der Fa. Gotha Gebäudemanagement GmbH, Lilienthalstraße 25, 34123 Kassel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verwaltet. Die Umsatzsteuernummer der Fa. Gotha Gebäudemanagement GmbH lautet Str.Nr. 025 822 01223. Die Eintragung im Handelsregister ist dem Handelsregisterblatt HRB 14597 zu entnehmen, Sitz der Gesellschaft ist Kassel.
- Der Schließdienst, die Überwachung der Technik sowie die Aufsicht obliegen sowohl dem Hausmeister als auch der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH. Beide sind gegenüber den Nutzern und Besuchern weisungsberechtigt und haben das Recht, Personen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, unverzüglich aus den Räumen und dem Gewerkschaftshaus zu verweisen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
§ 3 Belegung
- Für die Nutzung der Veranstaltungsräume ist eine Reservierung über die Internetseite der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH erforderlich. Dazu sind nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers die Angaben über den gewünschten Raum, die Art, den Tag, die Dauer (Uhrzeiten) und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer erforderlich. Außerdem ist der Rechnungsempfänger zu benennen.
- Der Nutzer erhält bei der Online-Buchung eine Aufstellung über die zu erwartenden Kosten (ohne Catering). Mit der Reservierungsbestätigung ergeht per E-Mail eine Rechnung für die Raummiete von der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH. Eine weitere Rechnung für Schließdienst und Reinigung und ggf. Catering wird nach Erfordernis gesondert durch den v. g. Dienstleister gestellt.
- Die Stornierung einer Reservierung ist wie folgt ausschließlich über die Online-Buchungsdatenverwaltung, die nach Log-In im Saalbuchungsportal zugänglich ist, möglich:
Externe Mieter
Bis wann? Bearbeitungsgebühr? bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 0% des Gesamtpreises der Reservierung bei rechtzeitiger Stornierung (kostenfrei) bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung 0 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung interne Mieter
Bis wann? Bearbeitungsgebühr? bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0% des Gesamtpreises der Reservierung bei rechtzeitiger Stornierung (kostenfrei) bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung 0 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung
§ 4 Benutzung
- Bei der Nutzung der Veranstaltungsräume im Gewerkschaftshaus in Kassel muss eine Aufsicht führende Person dauernd anwesend sein. Die Aufsicht führende Person ist zu bestimmen und dem Hausmeister bzw. der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH zu benennen. Die Aufsicht führende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist dafür verantwortlich, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
- Die Räume werden in dem bestehenden, dem Nutzer bekannten Zustand übergeben. Sie gelten als ordentlich übergeben, wenn der Nutzer Mängel nicht unverzüglich bei dem Hausmeister oder der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH anzeigt. Nachträgliche Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.
- Die Veranstaltungsräume dürfen vom Nutzer nur zu der in der Bestellung genannten Veranstaltung genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
- Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen in oder an den Räumen sind dem Hausmeister bzw. der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH unverzüglich zu melden. Diese werden von der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH auf Kosten des Nutzers beseitigt. Werden Beschädigungen nicht gemeldet, werden auch diese auf Kosten des Nutzers beseitigt. Während der Veranstaltung auftretende, nicht vom Nutzer zu vertretende Mängel, sind ebenfalls sofort dem Hausmeister bzw. der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH zu melden.
- Es ist in allen Räumlichkeiten des Gewerkschaftshauses in Kassel verboten, ein offenes Feuer zu errichten bzw. auf mitgebrachten Feuerstellen Lebensmittel zu grillen.
§ 5 Medientechnik
- Die Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH stellt dem Nutzer bei Bedarf Medientechnik gegen Entrichtung eines Nutzungsentgeltes zur Verfügung. Die Medien können ausschließlich über die Internetseite der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH angefordert werden.
- Der Nutzer verpflichtet sich den Erhalt der Medien sowie deren Funktionstüchtigkeit bei Übernahme schriftlich zu bestätigen. Nach Ende der Veranstaltung hat der Nutzer die ihm überlassenen Medien an den Hausmeister bzw. Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH zurückzugeben.
- Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen an den Medien sind dem Hausmeister bzw. der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH unverzüglich zu melden. Diese werden von der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH auf Kosten des Nutzers behoben.
- Die dem Nutzer überlassenen Medien sind pfleglich und schonend zu behandeln.
§ 6 Internetnutzung
- Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Verantwortung des Saalmieters. Er trägt die Verantwortung für die Gäste seiner Veranstaltung.
- Der Abruf von pornographischen, kostenpflichtigen oder strafrechtlich verfolgten Inhalten ist durch die Vermieterin verboten. Im Falle von Zuwiderhandlungen wird zu Lasten des Mieters durch die Eigentümerin eine Kostenweiterbeleistung vorgenommen oder ggf. durch Behörden gesondert ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
- Im Zuge eines ggf. folgenden Strafermittlungsverfahrens wird die Vermieterin auf Verlangen von Behörden Auskunft über die Buchung der Veranstaltung und den jeweiligen Saalmieter gegeben.
§ 7 Nutzungszeiten und Ansprechpartner
- 1. Die Veranstaltungsräume im Gewerkschaftshaus Kassel können täglich (Ausnahme: gesetzliche Feiertage) in der Zeit von 8 - 22 Uhr angemietet werden.
- Die täglichen Ansprechpartner werden wie folgt festgelegt:
Gotha Gebäudemanagement GmbH
Frau Christiane Schmidt
Tel.: 0561 73 90 400
E-Mail: christiane.schmidt@hds-gotha.de - Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Haumeisters bzw. der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH.
§ 8 Pflichten des Nutzers
- Die Veranstaltungsräume sind mit Mobiliar ausgestattet. Dieses ist nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt und in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
- Der Nutzer ist für die Einhaltung aller anlässlich seiner Veranstaltung zu beachtenden ordnungsrechtlichen, feuer- und sicherheitstechnischen sowie sonstigen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Etwaige Kosten für erforderliche behördliche Genehmigungen (wegen der Eigenart der Veranstaltung) gehen zu Lasten des Nutzers.
- Der Nutzer haftet für alle eigenverantwortlichen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, deren Vorbereitung und deren Räumung verursacht worden sind. Er haftet auch für Schäden Dritter, wenn diese ursächlich auf die Veranstaltung zurückzuführen sind.
§ 9 Catering
- Die gastronomische Versorgung der Veranstaltungen obliegt ausschließlich der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH. Dies betrifft die Versorgung mit Speisen und Getränken.
- Wird ein Catering-Service vom Nutzer gewünscht, kann dieses bei der Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH bestellt werden.
Aufgestellt
Firma Gotha Gebäudemanagement GmbH
Lilienthalstraße 25
34123 Kassel
Stand
03.09.2009


