Gewerkschaftshaus München, Schwanthaler Straße 64, 80336 München

Nutzungsbedingungen für die Überlassung der Säle und Sitzungszimmer im Gewerkschaftshaus München

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen gelten für alle Säle, Sitzungszimmer und anmietbaren Räumlichkeiten im Gewerkschaftshaus München, Schwanthaler Straße 64 in 80336 München.
  2. Die Veranstaltungsräume werden sowohl den Gewerkschaftsmietern des Hauses als auch Externen entgeltlich zur Verfügung gestellt. Externe Nutzer können Räume im Zeitraum von Februar bis einschließlich Oktober eines Jahres für das laufende Jahr buchen, sofern die Buchungsvoraussetzungen gegeben sind. Der Zeitraum von November bis einschließlich Januar bleibt zur Buchung ausschließlich internen Nutzern vorbehalten.
  3. Stattet der Nutzer die Räume mit Dekorationen, Geräten, Bühnenaufbauten, Kulissen, Hinweisschildern, Plakaten u.ä. aus, so hat er diese unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfernen. Dies gilt auch für angebrachte Materialien an den Medienwänden (Pinnnadeln, Tesafilm u.ä.). Für etwa entstehende Schäden an den Wänden, Decken, Fußböden oder am Mobiliar haftet der Nutzer.
  4. Die Räume und ihre Einrichtungen sind stets pfleglich und schonend zu behandeln.

§ 2 Verwaltung und Aufsicht

  1. Die Veranstaltungsräume stehen im Eigentum der VTG des DGB mbH und werden von dieser verwaltet.
  2. Der Schließdienst, die Überwachung der Technik sowie die Aufsicht obliegt den Mitarbeitern des Empfangs. Diese sind gegenüber den Nutzern und Besuchern weisungsberechtigt und haben das Recht, Personen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, unverzüglich aus den Räumen und dem Gewerkschaftshaus zu verweisen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

§ 3 Belegung

  1. Für die Nutzung der Veranstaltungsräume ist eine Reservierung über die Internetseite der VTG des DGB mbH erforderlich. Dazu sind nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers die Angaben über den gewünschten Raum, die Art, den Tag, die Dauer (Uhrzeiten), die Bestuhlungsform und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer erforderlich. Außerdem ist der Rechnungsempfänger zu benennen.
  2. Für jeden Veranstaltungsraum ist eine Standardbestuhlung festgelegt. Wünscht der Nutzer eine andere Bestuhlungsform, ist dies in der Bestellung zu vermerken. Die Änderung der Bestuhlungsform ist für externe Nutzer kostenpflichtig, für interne Gewerkschaftsmieter kostenlos.
  3. Der Nutzer erhält bei der Online-Buchung eine Aufstellung über die zu erwartenden Kosten (ohne Catering). Mit der Reservierungsbestätigung ergeht per E-Mail eine Rechnung für die Raummiete von der VTG des DGB mbH. Bei externen Nutzern werden darüber hinaus 25,00 € pauschal pro Buchung pro Tag für die Besetzung des Empfangs weiterbelastet. Interne Gewerkschaftsmieter zahlen bei Buchungen für Wochenenden 10,00 € pauschal pro Buchung pro Wochenendtag für die Besetzung des Empfangs. Die Empfangspauschale wird durch die VTG des DGB mbH zusammen mit der Raummiete in Rechnung gestellt. Sofern weitere Kosten neben der Raummiete anfallen (z.B. Reinigung, Änderung der Bestuhlungsform) wird durch die Mitarbeiter des Empfangs eine weitere Rechnung gestellt.
  4. Die Stornierung einer Reservierung ist wie folgt - ausschließlich per E-Mail an Saalbuchung.München@vtgdesdgb.de- möglich:

     GewerkschaftsmieterExterne
    Bis wann?bis 24 h vor Veranstaltungsbeginnbis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
    Bearbeitungsgebühr?Kostenfrei bei rechtzeitiger Stornierung10% des Gesamtpreises der Reservierung bei rechtzeitiger Stornierung
     100% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung100% des Gesamtpreises der Reservierung bei verspäteter Stornierung

§ 4 Benutzung

  1. Bei der Nutzung der Veranstaltungsräume im Gewerkschaftshaus München muss eine Aufsicht führende Person dauernd anwesend sein. Die Aufsicht führende Person ist zu bestimmen und den Mitarbeitern des Empfangs zu benennen. Die Aufsicht führende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist dafür verantwortlich, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
  2. Die Räume werden in dem bestehenden, dem Nutzer bekannten Zustand übergeben. Sie gelten als ordentlich übergeben, wenn der Nutzer Mängel nicht unverzüglich bei den Mitarbeitern des Empfangs anzeigt. Nachträgliche Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.
  3. Die Veranstaltungsräume dürfen vom Nutzer nur zu der in der Bestellung genannten Veranstaltung genutzt werden. Eine Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.
  4. Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen in oder an den Räumen sind den Mitarbeitern des Empfangs unverzüglich zu melden. Diese werden von der VTG des DGB mbH auf Kosten des Nutzers beseitigt. Werden Beschädigungen nicht gemeldet, werden auch diese auf Kosten des Nutzers beseitigt. Während der Veranstaltung auftretende, nicht vom Nutzer zu vertretende Mängel, sind ebenfalls sofort den Mitarbeitern des Empfangs zu melden.
  5. Es ist in allen Räumlichkeiten des Gewerkschaftshauses München verboten, ein offenes Feuer zu errichten bzw. auf mitgebrachten Feuerstellen Lebensmittel zu grillen.

§ 5 Medientechnik

  1. Die VTG des DGB mbH stellt externen Nutzern bei Bedarf Medientechnik gegen Entrichtung eines Nutzungsentgeltes zur Verfügung. Für interne Gewerkschaftsmieter ist die Nutzung der Medien kostenlos. Die Medien können ausschließlich über die Internetseite der VTG des DGB mbH angefordert werden.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich den Erhalt der Medien sowie deren Funktionstüchtigkeit bei Übernahme schriftlich zu bestätigen. Nach Ende der Veranstaltung hat der Nutzer die ihm überlassenen Medien an die Mitarbeiter des Empfangs zurückzugeben.
  3. Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen an den Medien sind den Mitarbeitern des Empfangs unverzüglich zu melden. Diese werden von der VTG des DGB mbH auf Kosten des Nutzers behoben.
  4. Die dem Nutzer überlassenen Medien sind pfleglich und schonend zu behandeln.

§ 6 Nutzungszeiten und Ansprechpartner

  1. Die Veranstaltungsräume im Gewerkschaftshaus München können montags bis freitags (Ausnahme: gesetzliche Feiertage) in der Zeit von 8 - 22 Uhr, samstags und sonntags (Ausnahme: gesetzliche Feiertage) in der Zeit von 8 - 18 Uhr angemietet werden.
  2. Die Mitarbeiter des Empfangs sind Ansprechpartner für den Nutzer. Der Empfang ist montags bis freitags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und am Wochenende nach Bedarf besetzt (Ausnahme: gesetzliche Feiertage).
  3. Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitarbeiter des Empfangs.

§ 7 Pflichten des Nutzers

  1. Die Veranstaltungsräume sind mit Mobiliar ausgestattet. Dieses ist nach Abschluss der Veranstaltung aufgeräumt und in ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
  2. Der Nutzer ist für die Einhaltung aller anlässlich seiner Veranstaltung zu beachtenden ordnungsrechtlichen, feuer- und sicherheitstechnischen sowie sonstigen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Etwaige Kosten für erforderliche behördliche Genehmigungen (wegen der Eigenart der Veranstaltung) gehen zu Lasten des Nutzers.
  3. Der Nutzer haftet für alle eigenverantwortlichen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, deren Vorbereitung und deren Räumung verursacht worden sind. Er haftet auch für Schäden Dritter, wenn diese ursächlich auf die Veranstaltung zurückzuführen sind.

§ 8 Catering

  1. Die gastronomische Versorgung der Veranstaltungen obliegt ausschließlich der Gastronomie im Gewerkschaftshaus "Salettl". Dies betrifft die Versorgung mit Speisen und Getränken. Ausnahmen hiervon müssen ausdrücklich vorher mit der VTG des DGB mbH vereinbart werden.
  2. Wird ein Catering-Service vom Nutzer gewünscht, muss dieses direkt bei der Gastronomie im Gewerkschaftshaus "Salettl" bestellt werden.

Aufgestellt
VTG des DGB mbH
Henriette-Herz-Platz 1-2
10178 Berlin

Stand
30.06.2010